Bis zu 35 % Zuschuss für klimafreundliche Heizungssysteme
Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" setzt die Förderung von Heizungsanlagen im Rahmen des Klimapaketes der Bundesregierung fort. Der Austausch von Heizungsanlagen durch effizientere und klimafreundlichere Heizungssysteme wird mit hohen Prämien von bis zu 35 % gefördert. Selten war die Gelegenheit so günstig, die altgediente Heizung zu modernisieren.
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Bei einer Modernisierung Ihrer Heizung erhalten Sie Investitionszuschüsse von bis zu 35 Prozent. Somit verringern Sie durch die Erneuerung Ihrer Anlage nicht nur Ihre Energiekosten, sondern tun auch etwas Gutes für die Umwelt und das Klima.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: 15.08.2022
So werden umweltfreundliche und energieeffiziente Heizungsanlagen bezuschusst:
Wenn Sie Ihre Heizung durch ein Erneuerbares Energiesystem, wie eine Wärmepumpe, Solarthermieanlage oder ein Hybridsystem, das mit erneuerbaren Energien betrieben wird (EE-Hybrid), ersetzen, erhalten Sie 25 % der Kosten als Zuschuss. Wenn Sie auch Ihren Heizkessel austauschen, sind sogar 35 % als Förderung drin.*
Wenn Sie sich für eine Biomasseanlage entscheiden, gibt es 10 % bzw. 20 % als Zuschuss, wenn die Biomasseheizung Teil eines umweltfreundlichen Hybridsystems ist. Weitere 5 Prozent bekommen Sie, wenn die Biomasseheizung den Emissionsgrenzwert für Feinstaub (max. 2,5 mg/m3) nicht überschreiten. Eine zusätzliche Prämie von 10 Prozent ist auch hier Teil der Förderung, sollten Sie Ihren alten Kessel austauschen. Insgesamt sind also bis zu 35 Prozent Förderung drin.
Weitere 10 % für den Austausch von Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung
Auf die Basisprämien, die Sie für den Einbau einer Wärmepumpe, Biomasseanlage oder Hybridheizung erhalten, kommen noch weitere 10 Prozentpunkte drauf, wenn Sie Ihre Räume zuvor mit einer Ölheizung, Nachtspeicherheizung, einem Kohlekessel oder einer alten Gasheizung geheizt haben.
Dabei muss die Gasheizung aber mindestens 20 Jahre alt sein. Um die Prämie zu bekommen, dürfen Sie beim Heizen allerdings nicht weiter auf fossile Energieträger setzen.
Kosten für die neue Heizungsanlage steuerlich absetzen
Neben den Prämien können Sie die Kosten für die neue Heizungsanlage dank des Klimapakets 2020 steuerlich absetzen. Folgende Erneuerungen können Sie in der Steuererklärung angeben:
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Austausch von Fenstern,
- Dämmung der Gebäudehülle,
- Einbau einer Lüftungsanlage.
Innerhalb von drei Steuerjahren können Sie 20 % von bis zu 200.000 Euro Investitionskosten absetzen. Insgesamt beträgt die absetzbare Summe also 40.000 Euro. Allerdings lassen sich Abschreibung und Investitionszuschuss nicht kombinieren. Sie können die Kosten für die Heizungsmodernisierung also nicht steuerlich abschreiben, wenn Sie bereits die Bundesförderung Effiziente Gebäude genutzt haben.
Wenn Sie einen Energieexperten zurate ziehen, lassen sich sogar 50 Prozent der Beratungskosten von der Steuer absetzen.
Zuschüsse für Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Batteriespeicher
Fördergelder gibt es auch für Blockheizkraftwerke und Brennstoffzellen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich dabei nach der elektrischen Leistung der Systeme.
* Bei Erd-Wärmepumpen sind weitere 5 Prozentpunkte drin, das Fördermaximum liegt hier also bei 40 %.
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