Heizungsmodernisierung im Rahmen des Klimapakets 2020:
Austauschprämien und steuerliche Absetzbarkeit
Mit dem Klimapaket, das im Januar 2020 in Kraft trat, erhalten Sie Prämien für die Modernisierung Ihrer Heizungsanlagen. Wer das eigene Zuhause mit einem effizienteren und klimafreundlicheren Heizungssystem ausstattet, erhält bis zu 45 % der Investitionskosten vom Bund. Außerdem können Sie die Kosten für Ihre energetischen Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Damit ist es jetzt der ideale Zeitpunkt, Ihre Heizung zu sanieren, immerhin werden die Kosten für fossile Brennstoffe durch die höhere CO₂-Bepreisung weiter steigen, womit Sie mit einem sanierten Heizungssystem zusätzlich Geld einsparen.
Adresse und Kontakt
Bürgel GmbH
Ziegelkampstraße 18
31582 Nienburg
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Notdienst (01 71) 5 39 20 14
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Investitionszuschüsse für klimafreundliche und energieeffiziente Heizungsanlagen
Der Einbau von erneuerbaren Energiesystemen wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Brennstoffzellen sowie innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien wird mit einem Zuschuss in Höhe von 25 % gefördert. Ist der Einbau mit einem Kesseltausch verbunden, so erhöht sich der Zuschuss auf jeweils 35 %.
Für Wärmepumpenanlagen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Die Boni sind nicht kumulierbar, d.h. der Bonus beträgt max. 5 %, auch wenn beide Kriterien erfüllt sind.
Bei Biomasseanlagen beträgt der Zuschuss 10 %. Auch für Biomasseanlagen wird eine zusätzliche Tauschprämie in Höhe von 0 Prozentpunkten gewährt, wenn der alte Kessel getauscht wird, sodass auch hier eine maximale Förderung von 20 % möglich ist.
10 % Zusatz-Prämie für Heizungstausch
Wer eine betriebsfähige Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlage ersetzen und fachgerecht entsorgen lässt, erhält eine Austauschprämie von zusätzlich 10 Prozentpunkten auf die Basisprämie.
Eine auszutauschende Gasheizung muss, sofern es sich nicht um eine Gasetagenheizung handelt, für die Gewährung der Prämie allerdings mindestens 20 Jahre alt sein. Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen.
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